Allgemeine Geschäftsbedingungen
für alle Leistungen von fenner Communication

(nachfolgend FENNER COM)

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Vertragspartnern für Lieferungen, Leistungen, Vereinbarungen sowie Angebote von und an FENNER COM. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Vertragsschluss
    Alle von FENNER COM abgegebenen Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
    Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder mit Ausführung des Auftrages durch FENNER COM zustande. Auftragsänderungen und -ergänzungen oder mündliche Absprachen und Zusagen sowie Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden und die Bestätigung die rechtsverbindliche Unterschrift des Geschäftsführers oder eines bevollmächtigten Mitarbeiters trägt.
  3. Preise
    Die Preise ergeben sich aus den jeweils aktuellen Angeboten bzw. der Auftragsbestätigung von FENNER COM. Sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt bzw. vereinbart wurde, sind alle Preise Nettopreise.
    Verpackungs- und Versandspesen (inkl. Porto von Post, Paketdiensten und Spediteuren u. Ä.) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer sind in den Angeboten von FENNER COM nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
    Preiszuschläge ergeben sich bei vom Angebot oder der Auftragsbestätigung abweichenden Sonderformaten und bei Nichteinhaltung fixer Liefertermine für zu verarbeitende Materialien. Die Berechtigung zu einem angemessenen Preisaufschlag besteht ebenfalls, wenn sich - durch die Beschaffenheit des Materials - Schwierigkeiten bei der Verarbeitung und damit zusätzliche Arbeitsaufwendungen ergeben.
  4. Lieferung/Versand
    Liefertermine sind grundsätzlich schriftlich anzugeben und bedürfen der Bestätigung durch FENNER COM.  Besondere Terminwünsche und Fixtermine bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
    Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen und sonstigen nicht von FENNER COM zu vertretenden Lieferstörungen verlängert sich die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.
    Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (z.B. Änderungswünsche oder verzögerte Rücksendung von Unterlagen), oder von ihm beizustellende Materialien bei FENNER COM nicht termingemäß eingehen, werden die Terminvereinbarungen hinfällig und die Liefertermine verlängern sich in angemessenem Umfang. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht. Für durch diese Verzögerungen entstehende Erschwernisse kann FENNER COM einen angemessenen Mehrpreis verlangen.
    Im Falle des Lieferverzugs oder Unvermögens durch FENNER COM ist der Vertragspartner nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Leistungsverzögerung oder Leistungsunvermögen seitens FENNER COM auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
    Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der schriftlichen Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
  5. Materialien, Unterlagen, Drucksachen des Kunden
    FENNER COM ist nicht verpflichtet, bei Anlieferung von Kundenmaterial die Stückzahlen und die Qualität zu kontrollieren. Ergeben sich bei der weiteren Materialverarbeitung Fehlmengen oder Qualitätsmängel, so haftet die FENNER COM nicht für eine versäumte Kontrollpflicht. Über Restmaterialien nach der Verarbeitung wird der Auftraggeber auf Wunsch informiert. Diese Materialien werden spätestens einen Monat nach Auftragsabwicklung vernichtet, sofern der Auftraggeber nach Erhalt der Restmeldung keine andere Entscheidung trifft.
  6. Auftragsdatenverarbeitung
    Soweit FENNER COM personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, werden konkrete Weisungen im Sinne des § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes vom Auftraggeber erteilt. FENNER COM gewährleistet weisungsgemäße Verarbeitung und ordnungsgemäße Sicherung der Daten gemäß Verpflichtungserklärung auf der Grundlage des BDSG.
    Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen FENNER COM bzw. seinen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von FENNER COM, soweit im Rahmen der Möglichkeiten, kostenlos berichtigt. Die Fehlerbeseitigung ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages des Auftrages begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt in dem Fall, in dem FENNER COM bzw. seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind FENNER COM unverzüglich schriftlich mitzuteilen. FENNER COM ist stets die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.
    Bei weiteren Ansprüchen haftet FENNER COM lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits bzw. seitens seiner Erfüllungsgehilfen.
  7. Druck und Inhalte
    Farbabweichungen im üblichen Rahmen, die bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren auftreten können, sind vom Kunden zu akzeptieren.
    Änderungswünsche des Auftraggebers aufgrund zugesandter Korrekturabzüge werden nur nach schriftlicher Bestätigung vorgenommen. Der erste Korrekturabzug ist kostenlos. Für alle weiteren Korrekturabzüge, die durch Änderungswünsche des Auftraggebers erforderlich sind, werden die dafür anfallenden Selbstkosten berechnet.
    Der Auftraggeber haftet grundsätzlich für Text, Darstellung und rechtliche Sachverhalte, ausgenommen ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers.
  8. Lettershop-Leistungen
    Die Konfektionierung die Auslieferung von Sendungen erfolgt in der branchenüblichen Weise; abweichende Anweisungen des Auftraggebers gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch FENNER COM.
    Porto- und Transportkosten werden von FENNER COM im Voraus als Pauschale angefordert und sind spätestens 2 Tage vor dem Postauflieferungstermin einem FENNER COM-Konto in voller Höhe unwiderruflich gutzuschreiben. Ansonsten ist FENNER COM nicht zur Postauflieferung verpflichtet.
    Sollten Gebühren oder auch Nachforderungen des Versanddienstleisters wegen Gewichtstoleranzen oder Nichteinhaltung weiterer postalischer Vorschriften anfallen, so trägt der Kunde die Nachforderungen. Die Kosten werden nach Auftragsbeendigung in einer Endabrechnung mit der Pauschale verrechnet.
  9. Lagerung
    Für die Lagerung von Kundenmaterial werden Lagerkosten pro angefangenem Monat berechnet. Für alle in die Büroräume und Lager von FENNER COM verbrachten Sachen haftet FENNER COM im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht und nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Haftung – z.B. für etwaige Folgeschäden – wird von FENNER COM nicht übernommen, es sei denn, FENNER COM oder ihren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  10. Material und Daten
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, FENNER COM ausreichend und nach besten Kenntnissen über das anzuliefernde Material, vor allem über die Qualität, zu informieren. Der Kunde hat für die Richtigkeit dieser Informationen einzustehen. Auch Schätzungen müssen vom Kunden nach bestem Wissen vorgenommen werden. 
    Der Auftraggeber gewährleistet eine dem Datenschutz konforme Übertragung personenbezogener Daten und stellt Grundtexte, Bilder und gewünschte Schriften zur Verfügung. Von FENNER COM zu beschaffende Bilder und Schriften (Lizenzen) werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber käuflich erworben.
  11. Zahlungsbedingungen
    Rechnungsbeträge sind rein netto innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. FENNER COM kann vor Abschluss bzw. Ausführung Teilrechnungen legen bzw. Anzahlungen bis zur voraussichtlichen Rechnungshöhe fordern.
    Bei Rechnungsstellung gegenüber Auftraggebern aus der EU verwendet FENNER COM die vom Auftraggeber genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Auftraggeber für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen FENNER COM geltend gemacht werden kann.
    Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind vom Vertragspartner Verzugszinsen oder Stundungszinsen in Höhe von 5 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld sofort fällig zu stellen.
    Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sowie Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn und insoweit Gegenforderungen des Auftraggebers unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
  12. Gewährleistung/Haftung
    Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen erfolgen. Für die Berechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs der Mängelrüge bei FENNER COM maßgebend. Verdeckte Mängel sind innerhalb eines Jahres vom Zeitpunkt der Zusendung an geltend zu machen. Verarbeitet der Vertragspartner die Ware trotz Mängel weiter, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
    Bei berechtigten Beanstandungen hat FENNER COM das Recht, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Hierfür ist eine angemessene Frist einzuräumen. Bei unterlassener möglicher, verzögerter oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages bestehen. Der Auftraggeber kann eine Rückgängigmachung des Vertrages nicht verlangen, wenn der Mangel nur einen unerheblichen Teil der Lieferung betrifft, es sei denn, FENNER COM hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
    Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung ist ausgeschlossen, insbesondere Mangelfolgeschäden, es sei denn, FENNER COM hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Dies gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    Sämtliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen FENNER COM, soweit diese in den vorliegenden Bedingungen noch nicht geregelt worden sind, beschränken sich auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages (ohne Porto- und Transportkostenanteil) für den entsprechenden Auftrag. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
    Eine Haftung auf eingezahlte Porti, die bei FENNER COM lediglich durchlaufende Posten sind, wird von FENNER COM nicht übernommen.
  13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
    Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Erfurt.
    Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Erfurt.